Ein Bürgerbegehren wird von Bürgerinnen und Bürgern einer Gemeinde initiiert, wenn sie mit dem Beschluss ihres Gemeinderats nicht einverstanden sind. Ein Bürgerbegehren
muss mit einer JA-NEIN Frage beantwortet werden können. Ein Bürgerbegehren kann erfolgreich bei der Gemeinde eingereicht werden, wenn, im Falle von Aschheim, 10% der wahlberechtigen Gemeindebürger
unterzeichnet haben. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, muss die Gemeinde einen Bürgerentscheid herbeiführen. Die Gemeinde muss sich hierbei neutral verhalten.
Bei einem Ratsbegehren geben die Gemeindevertretungen Entscheidungen, für die sie selbst zuständig sind, an die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde ab. Hier muss sich
die Gemeinde nicht mehr neutral verhalten, sie kann für ihr Anliegen werben. Ein Ratsbegehren kann immer auch eine Gegenvorlage zu einem Bürgerentscheid sein.
Die Kommunen machen beschießen gern ein Ratsbegehren auch wenn schon ein Bürgerbegehren eingereicht wurde, um die Bürgerinnen und Bürger zu verwirren, so dass der
Entscheid in ihrem Sinne ausgehen. Dies könnte auch in Aschheim der Fall sein.
Wie läuft das ab?
Ratsbegehren und Bürgerbegehren finden im Allgemeinen am gleichen Sonntag statt. Auf den Stimmzettel befindet sich die Fragestellung des Bürgerentscheids und des
Ratsentscheides und zusätzlich noch die Stichfrage. Eine Stichfrage ist wichtig, falls beide Fragen eine Mehrheit und das notwendige Zustimmungsquorum erhalten, wird die Stichfrage nicht
gewertet.
Was bedeutet Zustimmungsquorum?
In der Gemeinde Aschheim/Dornach müssen mind. 20% der wahlberechtigen Gemeindebürgerinnen und -Bürger zustimmen. Das wären ca. 1300 Zustimmungen um den Großschlachthof
abzuwenden.